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Nach der Geburt: Was ist zu tun?

Willkommen, kleiner Mensch.

Ein Baby bringt Glück und Formulare. Hier sehen Sie, welche Anträge Fristen haben und wann Sie was erledigen – damit kein Geld verloren geht.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Die Liste passt sich an und zeigt typische Schritte für Ihre Situation.

Ihr persönlicher Plan

Sind die Eltern verheiratet?
Ist Elternzeit geplant?
Ist eine Betreuung in Kita oder Tagespflege geplant?

Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ihr Stand wird nur auf diesem Gerät gespeichert, nicht bei uns.

Ihre Fristen im Überblick

Geben Sie oben das Datum ein, dann sehen Sie hier berechenbare Richttermine. Fristen mit individuellem Startpunkt werden ohne festes Datum angezeigt.

  1. Geburt beim Standesamt anzeigenZuständige Stelle: Standesamtinnerhalb einer Woche
  2. Mutterschutz endet frühestensZuständige Stelle: Krankenkasse oder Arbeitgeber8 Wochen nach der Geburt; in bestimmten Fällen später
  3. Elterngeld beantragenZuständige Stelle: Elterngeldstellekeine Antragsfrist; rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate
  4. Kindergeld beantragenZuständige Stelle: Familienkassekeine Antragsfrist; Auszahlung rückwirkend höchstens für 6 Monate
  5. Elternzeit beim Arbeitgeber anmeldenZuständige Stelle: Arbeitgeberin Textform; spätestens 7 Wochen vor Beginn bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag

Fristen können im Einzelfall abweichen, etwa durch Verträge, Landesrecht oder besondere Umstände. Berechnete Termine sind Richtwerte; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Diese Übersicht hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen. Je nach Situation können weitere dringende Aufgaben hinzukommen.

Schritt für Schritt

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    In der ersten Woche

    Ankommen. Das Nötigste erledigt oft die Klinik.

    • Danach erhalten Sie die Geburtsurkunde, die Sie für fast alle Anträge brauchen. Einige Ausfertigungen für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse gibt es kostenlos.

      Frist: innerhalb einer WocheZuständige Stelle: StandesamtÜbernimmt meist die KlinikLandesportal BayernSuchen Sie dort nach „Standesamt“
    • Die Krankenkasse zahlt Hausbesuche einer Hebamme in den Wochen nach der Geburt. Suchen Sie früh, Hebammen sind oft ausgebucht.

      Was sage ich am Telefon?

      „Unser Kind ist am [Datum] geboren oder kommt voraussichtlich am [Datum]. Haben Sie noch Platz für die Nachsorge im Wochenbett?“

    • Die U2 findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag statt, oft noch in der Klinik. Das gelbe Untersuchungsheft begleitet Sie bis ins Schulalter.

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    In den ersten Wochen

    Versicherung und Geld: Diese Anträge haben Fristen.

    • Meist ist das Kind über einen Elternteil beitragsfrei familienversichert. Die Krankenkasse braucht dafür die Geburtsurkunde.

      Was sage ich am Telefon?

      „Unser Kind ist am [Datum] geboren. Ich möchte es bei Ihnen familienversichern. Was brauchen Sie dafür?“

    • Bei der Familienkasse. Die Auszahlung ist rückwirkend auf sechs Monate vor dem Antragsmonat begrenzt. Die Steuer-ID des Kindes kommt automatisch per Post und wird für den Antrag gebraucht.

      Frist: keine Antragsfrist; Auszahlung rückwirkend höchstens für 6 MonateZuständige Stelle: FamilienkasseFamilienkasseSuchen Sie dort nach „Kindergeld“
    • Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst früh bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslands.

      Frist: keine Antragsfrist; rückwirkend höchstens für die letzten 3 LebensmonateZuständige Stelle: ElterngeldstelleFamilienportalSuchen Sie dort nach „Elterngeld“
    • Nach der Geburt dauert der Mutterschutz mindestens acht Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen, ebenso auf Antrag, wenn beim Kind vor Ablauf der acht Wochen eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Kommt das Kind früher als berechnet, verlängert sich die Schutzfrist zusätzlich um die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten. Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse, dazu kommt ein Zuschuss vom Arbeitgeber.

      Frist: 8 Wochen nach der Geburt; in bestimmten Fällen späterZuständige Stelle: Krankenkasse oder Arbeitgeber
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    In den ersten Monaten

    Elternzeit, Betreuung und Vorsorge planen.

    • Elternzeit melden Sie beim Arbeitgeber in Textform an, etwa per E-Mail: spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn sie vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegt, und spätestens 13 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt. Die Textform gilt für Kinder, die ab Mai 2025 geboren sind. Soll die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz starten, wird es schnell knapp.

      Frist: in Textform; spätestens 7 Wochen vor Beginn bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen zwischen dem 3. und 8. GeburtstagZuständige Stelle: Arbeitgeber
    • Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege, nicht auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung. In vielen Städten lohnt es sich, das Kind sehr früh anzumelden.

      Landesportal BayernSuchen Sie dort nach „Kita“
    • Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Ein Blick lohnt sich.

      FamilienportalSuchen Sie dort nach „Kinderzuschlag“
    • Für Reisen braucht auch ein Baby ein eigenes Dokument. Den Kinderreisepass gibt es seit 2024 nicht mehr, möglich sind Personalausweis oder Reisepass.

      Landesportal BayernSuchen Sie dort nach „Reisepass“
    • Mit einem Kind lohnt sich ein Blick auf Testament und Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich kümmern, wenn den Eltern etwas zustößt?

Diese Website bietet allgemeine Informationen und Orientierungshilfen für typische Lebenssituationen. Die anhand Ihrer Angaben erstellte Checkliste ist keine vollständige oder verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Situation. Weitere Pflichten und Fristen können bestehen. Bitte klären Sie wichtige rechtliche Fragen und Fristen bei den zuständigen Stellen. Das Angebot ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.