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Pflegefall: Was ist jetzt zu tun?

Wenn ein Mensch Hilfe braucht, brauchen Sie einen Plan.

Pflegegrad, Leistungen, Auszeiten: Hier sehen Sie, was zuerst kommt und was Ihnen zusteht – verständlich und in der richtigen Reihenfolge.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Die Liste passt sich an und zeigt typische Schritte für Ihre Situation.

Ihr persönlicher Plan

Noch nicht beantragt? Dann lassen Sie das Feld leer.
Gibt es schon einen Pflegegrad?
Wo lebt die pflegebedürftige Person?
Pflegen Sie selbst und sind berufstätig?
Gibt es eine Vorsorgevollmacht?

Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ihr Stand wird nur auf diesem Gerät gespeichert, nicht bei uns.

Ihre Fristen im Überblick

Geben Sie oben das Datum ein, dann sehen Sie hier berechenbare Richttermine. Fristen mit individuellem Startpunkt werden ohne festes Datum angezeigt.

  1. Entscheidung der Pflegekasse fälligZuständige Stelle: Pflegekassein der Regel 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags; die Frist kann unterbrochen werden und ist in bestimmten Fällen kürzer
  2. Widerspruch gegen den BescheidZuständige Stelle: Pflegekassein der Regel ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung
  3. Pflegezeit ankündigen (nicht bei akuter Arbeitsverhinderung)Zuständige Stelle: Arbeitgeberspätestens 10 Arbeitstage vor Beginn, in Textform
  4. Familienpflegezeit ankündigenZuständige Stelle: Arbeitgeberspätestens 8 Wochen vor Beginn, in Textform; direkt nach einer Pflegezeit 3 Monate

Fristen können im Einzelfall abweichen, etwa durch Verträge, Landesrecht oder besondere Umstände. Berechnete Termine sind Richtwerte; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Diese Übersicht hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen. Je nach Situation können weitere dringende Aufgaben hinzukommen.

Schritt für Schritt

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    Jetzt

    Antrag stellen und Beratung holen. Je früher, desto besser.

    • Ein formloser Antrag genügt, auch per Telefon. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird – deshalb lieber früh beantragen.

      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte für [Name], versichert bei Ihnen unter der Nummer [Nummer], einen Pflegegrad beantragen. Bitte schicken Sie mir die Unterlagen und bestätigen Sie mir, dass der Antrag heute eingegangen ist.“

    • Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Pflegekasse. Pflegestützpunkte vor Ort beraten zusätzlich unabhängig.

      Landesportal BayernSuchen Sie dort nach „Pflegestützpunkt“
      Was sage ich am Telefon?

      „Wir haben einen Pflegefall in der Familie und wissen nicht, wo wir anfangen sollen. Können wir einen Termin für eine Pflegeberatung vereinbaren?“

    • Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige nicht automatisch entscheiden oder Verträge unterschreiben. Für Ehepartner gibt es nur ein eng begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Kann die Person noch selbst entscheiden, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

      BundesjustizministeriumSuchen Sie dort nach „Vorsorgevollmacht“
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    Bis zur Begutachtung

    Gut vorbereitet wird genauer eingestuft.

    • Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist: Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Orientierung, nachts. Das hilft bei der Begutachtung.

    • Arztberichte, Medikamentenplan, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus und eine Liste der vorhandenen Hilfsmittel. Je vollständiger, desto genauer die Einstufung.

    • Der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof, kommt meist nach Hause. Seien Sie dabei und schildern Sie den Alltag ehrlich, auch die schlechten Tage.

      Frist: in der Regel 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags; die Frist kann unterbrochen werden und ist in bestimmten Fällen kürzerZuständige Stelle: Pflegekasse
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    Nach dem Bescheid

    Prüfen, auswählen, nutzen, was zusteht.

    • Passt der Pflegegrad nicht zum Alltag, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

      Frist: in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; maßgeblich ist die RechtsbehelfsbelehrungZuständige Stelle: Pflegekasse
    • Zur Wahl stehen Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem. Die aktuelle Höhe nennt Ihnen die Pflegekasse.

    • Jeden Monat steht ein Betrag für Alltagshilfen zur Verfügung, etwa Haushaltshilfe oder Betreuung. Nicht genutztes Geld lässt sich eine Zeit lang ansparen, verfällt aber irgendwann.

    • Fällt die pflegende Person aus, etwa durch Urlaub oder Krankheit, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung oder eine Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget.

    • Pflegebett, Rollator oder Haltegriffe, dazu Verbrauchsartikel wie Handschuhe. Für Umbauten wie ein bodengleiches Bad gibt es einen Zuschuss.

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    Für Sie als Angehörige

    Pflege ist eine Langstrecke. Auch Sie haben Ansprüche.

    • Tritt eine Pflegesituation akut auf, können Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Eine Ankündigungsfrist gibt es dafür nicht, teilen Sie die Verhinderung dem Arbeitgeber aber unverzüglich mit. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dafür Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz. Für eine längere Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause gibt es die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, die Sie spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform ankündigen, etwa per E-Mail, und die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten mit mindestens 15 Wochenstunden, die Sie spätestens acht Wochen vorher in Textform ankündigen. Schließt die Familienpflegezeit direkt an eine Pflegezeit an, beträgt die Frist drei Monate; folgt die Pflegezeit direkt auf eine Familienpflegezeit, sind es acht Wochen. Einen Anspruch auf Pflegezeit gibt es nur bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten, auf Familienpflegezeit nur bei mehr als 25 Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt.

      Frist: spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn, in TextformZuständige Stelle: ArbeitgeberWege zur PflegeSuchen Sie dort nach „Pflegezeit“
    • Wer einen Menschen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, bekommt unter Umständen Rentenbeiträge von der Pflegekasse.

      Deutsche RentenversicherungSuchen Sie dort nach „Pflegepersonen“
    • Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, etwa zu Lagerung, Bewegung oder Umgang mit Demenz, teils auch bei Ihnen zu Hause.

    • Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen helfen, mit der Belastung nicht allein zu bleiben. Auszeiten sind kein Luxus, sondern Teil der Pflege.

Diese Website bietet allgemeine Informationen und Orientierungshilfen für typische Lebenssituationen. Die anhand Ihrer Angaben erstellte Checkliste ist keine vollständige oder verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Situation. Weitere Pflichten und Fristen können bestehen. Bitte klären Sie wichtige rechtliche Fragen und Fristen bei den zuständigen Stellen. Das Angebot ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.