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Trennung: Was ist jetzt zu tun?

Eins nach dem anderen. Auch jetzt.

Eine Trennung wirft viele Fragen gleichzeitig auf. Hier sehen Sie, was zuerst geklärt werden sollte – für Sie und, wenn es Kinder gibt, für die Kinder.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Die Liste passt sich an und zeigt typische Schritte für Ihre Situation.

Ihr persönlicher Plan

Waren Sie verheiratet?
Gibt es gemeinsame Kinder?
Gibt es eine gemeinsame Mietwohnung?
Gibt es gemeinsames Eigentum, etwa eine Immobilie?

Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ihr Stand wird nur auf diesem Gerät gespeichert, nicht bei uns.

Ihre Fristen im Überblick

Geben Sie oben das Datum ein, dann sehen Sie hier berechenbare Richttermine. Fristen mit individuellem Startpunkt werden ohne festes Datum angezeigt.

  1. Neue Steuerklassen geltenZuständige Stelle: Finanzamtab dem 1. Januar nach der Trennung
  2. Trennungsjahr endetZuständige Stelle: Familiengericht oder AnwaltScheidung in der Regel nach einem Jahr Trennung

Fristen können im Einzelfall abweichen, etwa durch Verträge, Landesrecht oder besondere Umstände. Berechnete Termine sind Richtwerte; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Diese Übersicht hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen. Je nach Situation können weitere dringende Aufgaben hinzukommen.

Schritt für Schritt

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    In den ersten Tagen

    Durchatmen. Viele Entscheidungen müssen nicht sofort fallen. Bei Gewalt, Bedrohung oder akuter Gefahr holen Sie sich bitte sofort Hilfe.

    • Eine Trennung ist eine Ausnahmesituation. Vertraute Menschen, Beratungsstellen und die Telefonseelsorge helfen.

    • Bei einem Gemeinschaftskonto kann oft jeder allein verfügen. Klären Sie, was mit dem Konto passiert, und widerrufen Sie Vollmachten, die Sie nicht mehr möchten.

      Was sage ich am Telefon?

      „Ich lebe von meinem Partner getrennt. Können Sie mir sagen, welche gemeinsamen Konten und Vollmachten es gibt und was ich tun muss, um eine Vollmacht zu widerrufen?“

    • Kopien von Kontoauszügen, Verträgen, Steuerbescheiden, Grundbuchauszügen und Versicherungen. Das hilft später bei Unterhalt und Vermögensfragen.

  2. 2

    In den ersten Wochen

    Kinder, Wohnung, Geld: das Dringende zuerst.

    • Wo leben die Kinder, wann sehen sie den anderen Elternteil? Das Jugendamt berät beide Eltern kostenlos zu Sorge und Umgang. Für die Abstimmung gibt es eine kostenlose, staatlich geförderte App.

    • Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erhält in der Regel dieser das Kindergeld. Lebt es annähernd gleich bei beiden, bestimmen die Eltern gemeinsam, wer es bekommt. Änderungen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden.

      FamilienkasseSuchen Sie dort nach „Kindergeld“
    • Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt in der Regel Unterhalt. Zahlt er nicht, hilft das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss.

      FamilienportalSuchen Sie dort nach „Unterhaltsvorschuss“
    • Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, haften beide weiter für die Miete, auch nach einem Auszug. Ändern lässt sich das nur gemeinsam mit dem Vermieter.

    • Ziehen Sie in eine neue Wohnung, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an.

      Landesportal BayernSuchen Sie dort nach „Wohnsitz anmelden“
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    In den ersten Monaten

    Unterhalt, Steuern und Verträge neu ordnen.

    • Verdient einer deutlich weniger, kann er während der Trennung Unterhalt verlangen. Hier lohnt sich eine anwaltliche Beratung.

    • Im Jahr der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung häufig noch möglich. Das dauernde Getrenntleben sollten Sie dem Finanzamt unverzüglich mitteilen; ab dem folgenden Kalenderjahr gelten grundsätzlich die entsprechenden neuen Steuerklassen.

      Frist: ab dem 1. Januar nach der TrennungZuständige Stelle: FinanzamtELSTERSuchen Sie dort nach „Steuerklassenwechsel“
    • Haftpflicht, Hausrat, Auto, Handy, Streaming: Wer ist Vertragspartner, wer zahlt? Ehepartner, die familienversichert sind, bleiben in der Krankenkasse bis zur Scheidung mitversichert.

    • Ein Ehepartner bleibt bis zur Scheidung in der Regel erbberechtigt. Prüfen Sie Testament, Bezugsrechte von Versicherungen und Vollmachten.

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    Wenn es zur Scheidung kommt

    Was das Gericht regelt und was Sie wissen sollten.

    • In der Regel kann eine Ehe erst nach einem Jahr Trennung geschieden werden. Getrennt leben geht auch in derselben Wohnung, wenn Sie konsequent getrennt wirtschaften.

      Frist: Scheidung in der Regel nach einem Jahr TrennungZuständige Stelle: Familiengericht oder Anwalt
    • Den Antrag beim Familiengericht stellt ein Anwalt. Sind sich beide einig, reicht oft ein Anwalt für den Antrag.

    • Im Scheidungsverfahren führt das Familiengericht in der Regel den Versorgungsausgleich durch und teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Ausnahmen gibt es etwa bei sehr kurzen Ehen, wo er nur auf Antrag stattfindet, oder wenn die Ehepartner ihn wirksam ausgeschlossen haben.

Diese Website bietet allgemeine Informationen und Orientierungshilfen für typische Lebenssituationen. Die anhand Ihrer Angaben erstellte Checkliste ist keine vollständige oder verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Situation. Weitere Pflichten und Fristen können bestehen. Bitte klären Sie wichtige rechtliche Fragen und Fristen bei den zuständigen Stellen. Das Angebot ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.