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Todesfall: Was ist jetzt zu tun?

Sie müssen jetzt nicht alles auf einmal schaffen.

Wenn ein Mensch stirbt, kommt viel auf einmal. Hier sehen Sie, was wirklich dringend ist und was warten kann – in der richtigen Reihenfolge, mit den zuständigen Stellen.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Die Liste passt sich an und zeigt typische Schritte für Ihre Situation.

Ihr persönlicher Plan

Wo ist der Tod eingetreten?
Gibt es einen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner?
Hat die verstorbene Person Rente bezogen?
Hat sie zur Miete gewohnt?
Gibt es ein Testament?

Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Ihre Fristen im Überblick

Geben Sie oben das Datum ein, dann sehen Sie hier berechenbare Richttermine. Fristen mit individuellem Startpunkt werden ohne festes Datum angezeigt.

  1. Sterbefall beim Standesamt anzeigenZuständige Stelle: Standesamtbis zum 3. Werktag nach dem Tod; Samstage zählen dabei nicht als Werktag
  2. Lebens- oder Unfallversicherung meldenZuständige Stelle: Ihre Versicherungschnellstmöglich; genaue Meldefrist im Vertrag prüfen
  3. Rentenvorschuss für Hinterbliebene beantragenZuständige Stelle: Renten Service der Deutschen Postinnerhalb von 30 Tagen
  4. Mietvertrag außerordentlich kündigen (nur wenn niemand eintritt)Zuständige Stelle: Vermieter oder Mietervereininnerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod und davon, dass niemand eintritt oder den Vertrag fortsetzt
  5. Erbe annehmen oder ausschlagenZuständige Stelle: Nachlassgerichtin der Regel 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbanfall und vom Grund der Erbenstellung
  6. Erbe dem Finanzamt anzeigenZuständige Stelle: Finanzamtin der Regel innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis vom Erwerb; gesetzliche Ausnahmen möglich

Fristen können im Einzelfall abweichen, etwa durch Verträge, Landesrecht oder besondere Umstände. Berechnete Termine sind Richtwerte; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Diese Übersicht hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen. Je nach Situation können weitere dringende Aufgaben hinzukommen.

Schritt für Schritt

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  1. 1

    In den ersten Stunden

    Zuerst das Nötigste. Vieles andere kann warten.

    • Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Abends und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei einem Unfall oder unklarer Ursache wählen Sie 112.

      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte einen Todesfall melden. [Name] ist zu Hause verstorben, Adresse: [Adresse]. Wir brauchen eine Ärztin oder einen Arzt für die Leichenschau.“

    • Sie müssen nichts überstürzen. Rufen Sie eine vertraute Person an, die Ihnen jetzt zur Seite steht. Wie viel Zeit für den Abschied bleibt, regelt das jeweilige Bundesland. Der Bestatter kennt die Regeln.

    • Der Bestatter holt die verstorbene Person ab und nimmt Ihnen viele Behördenwege ab. Sie dürfen Angebote vergleichen, die Preise unterscheiden sich stark. Gibt es eine Bestattungsvorsorge oder schriftliche Wünsche, gelten diese.

      Was sage ich am Telefon?

      „[Name] ist heute verstorben. Ich bin [Sohn/Tochter/Partner]. Können Sie mir sagen, wie Sie uns unterstützen und was es ungefähr kostet?“

    • Personalausweis, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Versicherungsscheine, Rentenbescheid und Mietvertrag. Einige davon braucht der Bestatter schon am ersten Tag.

  2. 2

    In den ersten Tagen

    Hier liegen die ersten Fristen. Vieles erledigt der Bestatter für Sie.

    • Der Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt werden, meist übernimmt das der Bestatter. Danach stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Lassen Sie gleich mehrere Ausfertigungen ausstellen: Banken, Versicherungen und Rentenkasse wollen jeweils eine.

      Frist: bis zum 3. Werktag nach dem Tod; Samstage zählen dabei nicht als WerktagZuständige Stelle: StandesamtÜbernimmt meist der BestatterLandesportal BayernSuchen Sie dort nach „Standesamt“
    • Melden Sie den Todesfall möglichst schnell. Eine einheitliche gesetzliche 24- oder 72-Stunden-Frist gibt es hierfür nicht; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Bei Unfallversicherungen können besonders kurze Meldefristen gelten.

      Frist: schnellstmöglich; genaue Meldefrist im Vertrag prüfenZuständige Stelle: Ihre Versicherung
      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte einen Todesfall melden. Die versicherte Person, [Name], ist am [Datum] verstorben. Die Vertragsnummer ist [Nummer]. Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?“

    • Ist ein Testament amtlich hinterlegt, erfährt das Nachlassgericht automatisch davon. Schauen Sie trotzdem in Ordnern, Schubladen und im Bankschließfach. Ein gefundenes Testament müssen Sie abgeben.

    • Die Konten werden zu Nachlasskonten. Laufende Zahlungen gehen oft weiter, und Vollmachten gelten häufig über den Tod hinaus. Fragen Sie, wie die Bestattungskosten bezahlt werden können.

      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte mitteilen, dass [Name] am [Datum] verstorben ist. Ich bin [Beziehung]. Was ist jetzt zu beachten, und welche Unterlagen brauchen Sie?“

    • Es kann noch Lohn ausstehen. Manche Tarifverträge sehen ein Sterbegeld für Angehörige vor.

  3. 3

    In den ersten Wochen

    Rente, Wohnung, Erbe: Jetzt mit Ruhe entscheiden.

    • Als Ehe- oder Lebenspartner erhalten Sie drei Monate lang die volle Rente weiter, das sogenannte Sterbevierteljahr. Den Vorschuss beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post.

      Frist: innerhalb von 30 TagenZuständige Stelle: Renten Service der Deutschen PostViele Bestatter helfen dabeideutschepost.deSuchen Sie dort nach „Renten Service“
    • Ehe- oder Lebenspartner können eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente. Den Antrag stellen Sie bei der Rentenversicherung, unabhängig von einem Rentenvorschuss. Deren Beratungsstellen helfen kostenlos beim Ausfüllen.

      Deutsche RentenversicherungSuchen Sie dort nach „Hinterbliebenenrente“
    • Melden Sie den Tod und schicken Sie die Versichertenkarte zurück. Waren Sie über die verstorbene Person familienversichert, klären Sie zügig Ihre eigene Versicherung.

      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte den Tod von [Name], Versichertennummer [Nummer], melden. Was brauchen Sie von mir, und was ändert sich für mich als Angehörige oder Angehöriger?“

    • Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und andere Haushaltsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen in den Mietvertrag eintreten oder ihn fortsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, können Erben und Vermieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben und davon, dass niemand eintritt oder den Vertrag fortsetzt. Lassen Sie den Beginn der Monatsfrist im Zweifel bestätigen.

      Frist: innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod und davon, dass niemand eintritt oder den Vertrag fortsetztZuständige Stelle: Vermieter oder Mieterverein
      Was sage ich am Telefon?

      „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass [Name] am [Datum] verstorben ist. Ich bin [Beziehung] und würde gern besprechen, wie es mit der Wohnung weitergeht.“

    • Mit dem Erbe übernehmen Sie auch Schulden. Eine Ausschlagung ist in der Regel nur innerhalb von sechs Wochen möglich. Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn Sie vom Erbanfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen; bei einem Testament kann der Beginn später liegen. In bestimmten Auslandsfällen beträgt die Frist sechs Monate. Lassen Sie Beginn und Ende beim Nachlassgericht bestätigen.

      Frist: in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbanfall und vom Grund der ErbenstellungZuständige Stelle: Nachlassgerichtjustiz.deSuchen Sie dort nach „zuständiges Amtsgericht“
    • Das geht online in wenigen Minuten. Sie brauchen die Beitragsnummer und das Sterbedatum.

      rundfunkbeitrag.deSuchen Sie dort nach „Abmelden“
    • Strom, Telefon, Internet, Zeitungen, Streaming, Vereine: Was mit einem Vertrag im Todesfall geschieht, hängt vom jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Regelungen ab. Fragen Sie beim Anbieter nach, welche Möglichkeiten es gibt und welche Nachweise gebraucht werden. Ein Nachsendeauftrag zeigt, welche Rechnungen noch kommen.

      VerbraucherzentraleSuchen Sie dort nach „Todesfall“
  4. 4

    In den ersten Monaten

    Abmelden, aufräumen, abschließen.

    • Banken oder das Grundbuchamt verlangen oft einen Nachweis, dass Sie erben. Bei einem notariellen Testament reicht meist dessen Eröffnungsprotokoll.

      justiz.deSuchen Sie dort nach „Nachlassgericht“
    • Ein Erwerb von Todes wegen ist dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vom Erwerb anzuzeigen. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa wenn Gerichte oder Notare den Erwerb bereits anzeigen. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen.

      Frist: in der Regel innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis vom Erwerb; gesetzliche Ausnahmen möglichZuständige Stelle: FinanzamtLandesportal BayernSuchen Sie dort nach „Finanzamt“
    • E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Online-Abos. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Hinterbliebene und verlangen eine Sterbeurkunde.

      VerbraucherzentraleSuchen Sie dort nach „digitaler Nachlass“
    • Für das Todesjahr ist oft noch eine Steuererklärung fällig. Das erledigen die Erben, auf Wunsch mit einer Steuerberatung.

Diese Website bietet allgemeine Informationen und Orientierungshilfen für typische Lebenssituationen. Die anhand Ihrer Angaben erstellte Checkliste ist keine vollständige oder verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Situation. Weitere Pflichten und Fristen können bestehen. Bitte klären Sie wichtige rechtliche Fragen und Fristen bei den zuständigen Stellen. Das Angebot ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.